Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)
Kursprogramm
Kursnummer:
258272
Kursleiter:
Heinz Kostka
Datum:
noch offen
Zeitraum:
1 Abend
Oktober/November 2025
Uhrzeit:
18.15 Uhr
Preis:
25.00
€
Ort:
Christophorusschule (CJD)
Georg-Westermann-Allee 76
38104 Braunschweig
Thema | Weitere Informationen | ||||||||||||||
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Kursinhalt | Amtlicher Nachweis der Fachkunde nach der Sprengstoffverordnung (SprengV) für den Erwerb und den Transport pyrotechnischer Seenotsignalmittel
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Teilnehmer | Der Kurs richtet sich an Interessenten, die die gesetzlichen und die technischen Grundlagen sowie die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln erlernen und einen Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffrecht erwerben wollen. | ||||||||||||||
Voraussetzung | Der Fachkundenachweis (FKN) ist nur in Zusammenhang mit einem amtlichen Sportbootführerschein gültig und kann daher nur ausgestellt werden, wenn ein entsprechender Führerschein vorgelegt werden kann. Es empfiehlt sich, hierfür den Sportbootführerschein-See zu wählen, da dieser auf See- und Küstenrevieren bei Vorhandensein eines Motors ab einer bestimmten Leistung grundsätzlich mitzuführen ist. | ||||||||||||||
Kursgebühr | € 25,00 (Theorie und Praxis) | ||||||||||||||
Termine | 1 Abend (3 Stunden), 18.15 bis ca. 21.30 Uhr | ||||||||||||||
Anmeldung | Die Anmeldung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, da der Kurs und die Prüfung nur ab einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden können. Die Buchung muss bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn bei der Zweigstelle vorliegen, um die Anmeldung zur Prüfung noch rechtzeitig durchführen zu können. Eine spätere Anmeldung kann aufgrund der Meldefristen beim Prüfungsausschuss nicht mehr berücksichtigt werden. | ||||||||||||||
Ort | Christophorusschule (CJD), Georg-Westermann-Allee 76 in Braunschweig, Raum A1.9 (Gebäude A, 1. Etage) | ||||||||||||||
Prüfung |
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Hinweis | Der Fachkundenachweis basiert auf der Sprengstoffverordnung (SprengV), d.h. er gilt ausschließlich für Seenotsignalmittel wie Signalraketen, Rauchfackeln, Rauchsignale, Signalgeber, usw., nicht jedoch für die Signalpistole. Letztere wird dem Waffenrecht zugeordnet, für das ein Sachkundenachweis (SKN) erforderlich ist, der jedoch derzeit aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen nicht geprüft werden kann. |
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