Führerscheininformationen

Weitere Informationen über die angebotenen Führerscheininformationen dieser Zweigstelle.

Sportbootführerschein Binnen

Der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS).

Zulassung zum Sportbootführerschein Binnen:

  • Segeln ab 14,  
  • Motor ab 16 Jahren;  
  • Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein- Bewerber“,
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen).


Die theoretische Prüfung zum SBF Binnen besteht aus einem Fragebogen.

Ausreichende Kenntnisse

  • des Binnenschifffahrtsrechts,
  • der Seemannschaft,
  • der Fahrzeugführung (Segel- und/oder Motorboot)  sind nachzuweisen.


In der praktischen Prüfung zum SBF Binnen müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Für Segelboote ohne Motor ist dieser SBF Binnen nicht vorgeschrieben, er wird jedoch häufig von Bootsverleihern als Fähigkeitsnachweis gefordert. Auch für die Teilnahme an Bootsregatten auf Binnengewässern ist dieser Sportbootführerschein häufig notwendig.

Für diesen Lehrgang sind Segelgrundkenntnisse sehr empfohlen.

Der SBF Binnen ist eine gute Vorbereitung für alle weiterführenden Führerscheine.

Als Alternative zu den Präsenzkursen bietet der DHH auch für jeden Sportbootführerschein Fernkurse an. 

Sportbootführerschein See

Der amtliche Sportbootführerschein See (SBF See) berechtigt zum Führen von Motorbooten und Segelyachten unter Motor von jeweils über 11,03 kw (15 PS) auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Dies sind vereinfacht ausgedrückt die Küstenmeere und angrenzende Gewässer. Die Prüfung zum Sportbootführerschein See kann in jeder DHH-Segelschule absolviert werden. Der Sportbootführerschein See wird international als Motorbootschein anerkannt. Für höhere Küstensegelscheine ist der Sportbootführerschein See zudem als Prüfungsvoraussetzung zwingend vorgeschrieben.

Voraussetzungen für den Sportbootführerschein See (SBF See):

  • Ab 16 Jahren
  • Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber (Vordruck)
  • Vorlage eines gültigen KfZ-Führerscheines oder Führungszeugnisses (Belegart 0) / Verzicht bei Minderjährigen.
  • Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine beglaubigte Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters (Formular kann angefordert werden).

Die theoretische Prüfung zum Sportbootführerschein See besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Ausreichende Kenntnisse

  • der Navigation,
  • der Seemannschaft,
  • des Seeschifffahrtsrechts,
  • der Wetterkunde und
  • der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung zum Sportbootführerschein See müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Sportküstenschifferschein (SKS)

Dieser amtliche Führerschein ist das am meisten angestrebte erste "Karriereziel" für angehende Hochseesegler. Er wird empfohlen für Schiffsführer, die mit einer Yacht in Küstenrevieren bis 12 Seemeilen vor der Küste segeln wollen. Der SKS wird von vielen Yachtvercharterern als Befähigungsnachweis gefordert.

Erst die Kombination von Sportbootführerschein See und dem SKS vermittelt die auf See benötigten Kenntnisse in Seemannschaft, Schifffahrtsrecht, Navigation, Gezeiten- und Wetterkunde.

Voraussetzungen:

  • Ab 16 Jahren
  • SBF See
  • Nachweis über 300 ersegelte Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich

Für den SKS ist eine theoretische und eine praktische Prüfung abzulegen. Die gesamte Prüfung muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, einer Kartenaufgabe und ggf. einer mündlichen Prüfung. Erweiterte Kenntnisse der

  • Navigation,
  • der Seemannschaft,
  • des Schifffahrtsrechts und
  • der Wetterkunde sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

Sportseeschifferschein (SSS)

Der SSS ist der amtliche, empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).Vorgeschrieben ist dieser Schein zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden.

Zulassung:

  • ab 16 Jahren
  • Besitz SBF-See,
  • Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter.

Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern Navigation, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde.

Es sind umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver und Radar) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

Sporthochseeschifferschein (SHS)

Der SHS stellt den höchsten Abschluss im Sportbootführerscheinwesen dar. Er ist der amtliche, empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.

Zulassung:

  • ab 18 Jahren
  • Besitz Sportseeschifferschein
  • Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des Sportseeschifferscheins) als Wachführer.

Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern Navigation, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde.

Es sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse unter anderem der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern).

Eine praktische Prüfung wird nicht durchgeführt.