SBF-S-B Kombikurs See und Binnen Nr: 248115

Kursprogramm

Kursnummer: 248115
Kursleiter: Britta Sloan
Datum: 02.03.24
Uhrzeit: Sa 10:00-15:00 / So 10:00-15:00 / Mo 18:30-21:30
Preis: 305.00 €
Ort:
Plathnerstr. 5A - Hannover, BNW e.V.

 

Sie wollen sich umfassend ausbilden lassen und dabei die beiden amtlichen Sportbootführerscheinen erwerben. Dann ist das Kombiangebot genau das Richtige für Sie und Sie erhalten auch noch 20 % Nachlass. Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS).

Zulassung:

  • - Segeln ab 14,  
  • - Motor ab 16 Jahren;  
  • - Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein- Bewerber“,
  • - Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen).


Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen.

Ausreichende Kenntnisse

  • - des Binnenschifffahrtsrechts,
  • - der Seemannschaft,
  • - der Fahrzeugführung (Segel- und/oder Motorboot)  sind nachzuweisen.


In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

 

Sportbootführerschein-See

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

Zulassung:

  • ab 16 Jahren,
  • Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches
  •  Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“,
  • - Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses/Verzicht bei Minderjährigen).


Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen.

Ausreichende Kenntnisse

  • der Navigation,
  • der Seemannschaft,
  • des Seeschifffahrtsrechts,
  • der Wetterkunde und
  • der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen. Weitere Informationen über die Prüfungen (auch übr die anfallenden Kosten und Ersatz bei Verlust) erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen (KOA) des DSV und des DMYV an 13 Standorten im Bundesgebiet.

Adressen und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie auch beim
Koordinierungsausschuss,
Gründgensstr. 18,
22309 Hamburg
Telefon: 040 – 6 32 00 9 – 0
Telefax: 040 – 6 32 00 9 – 28