Sportküstenschifferschein (SKS)
Kursprogramm
Kursnummer:
248228
Kursleiter:
Dr. Wolfgang Bachmann
Datum:
noch offen
Zeitraum:
20 Abende
September bis Dezember 2024
Uhrzeit:
18.30 Uhr (erster Abend: 18.00 Uhr)
Preis:
195.00
€
Ort:
Christophorusschule (CJD)
Georg-Westermann-Allee 76
38104 Braunschweig
Thema | Weitere Informationen | ||||||||||||||||
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Kursinhalt | Amtlicher Führerschein für Küstenreviere unter Segel und Motor. Der Kurs umfasst den kompletten Lehrstoff, der zum Bestehen der theoretischen Prüfung zum Sportküstenschifferschein erforderlich ist, inklusive des Stoffes für den Sportbootführerschein für Seeschifffahrtsstraßen:
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Teilnehmer | Der Kurs richtet sich an Teilnehmer/-innen, die bereits über einige Grundkenntnisse und Erfahrungen verfügen und die notwendige Qualifikation erwerben wollen, um Sportboote unter Motor und Segeln auf Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässern führen zu können. | ||||||||||||||||
Voraussetzung | Die Grundlagen des Kurses zum Sportbootführerschein für Binnenschifffahrtsstraßen oder ein gleichwertiges Wissen werden vorausgesetzt. Zur Teilnahme an der Prüfung zum Sportküstenschifferschein ist der Besitz des Sportbootführerscheins für Seeschifffahrtsstraßen zwingend erforderlich. | ||||||||||||||||
Kursgebühr | € 195,00 (Theoriekurs) | ||||||||||||||||
Termine | 20 Abende (60 Stunden), jeweils 18.30 bis ca. 21.30 Uhr inkl. 6 Abende praktische Kartenarbeit zur intensiven Prüfungsvorbereitung, Kursbeginn am ersten Abend um 18.00 Uhr vorläufiger Terminplan | ||||||||||||||||
Anmeldung | Die Anmeldung erfolgt in der Regel vor Kursbeginn. Eine rechtzeitige Buchung hilft uns, das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl zu prüfen, den Lehrgang auf die voraussichtliche Teilnehmerzahl abzustimmen und bei Bedarf zusätzliche Kurse einzurichten. Ein späterer Einstieg ist ggf. möglich. Der Stoff der verpassten Termine kann problemlos aus den Ausbildungsunterlagen nachgeholt werden, für Fragen stehen die Ausbilder gern zur Verfügung. Hierzu bitte Kontakt mit der Zweigstellenleitung aufnehmen, um die Details zu erfragen und die Erarbeitung der versäumten Ausbildungstermine abzustimmen. | ||||||||||||||||
Ort | Christophorusschule (CJD), Georg-Westermann-Allee 76 in Braunschweig, Raum A1.9 (Gebäude A, 1. Etage) | ||||||||||||||||
Prüfung |
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Hinweise | Für die Prüfung zum Sportküstenschifferschein ist der Besitz des Sportbootführerscheins für Seeschifffahrtsstraßen zwingend erforderlich. Seit 15. August 2005 müssen Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst (ggf. über Satelliten) entsprechend der jeweiligen funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) sowie das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC) oder ein anderes entsprechend anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis. Diese können im Kurs Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) bzw. im Kurs Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC) oder - falls das Betriebszeugnis I oder das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) bereits vorhanden ist - als Zusatzprüfung erworben werden. | ||||||||||||||||
Praxis | Teilnehmer unseres Theorie-Lehrgangs erhalten auf Wunsch einen Gutschein über eine Ermäßigung von 10% auf die Kursgebühr für die Praxisausbildung an einer der Yachtschulen des DHH. Zur Anmeldung zur Praxis-Prüfung ist ein qualifizierter Nachweis über 300sm im Küstenbereich notwendig. Diese können im Rahmen eines Seetörns z. B. bei den Yachtschulen des DHH ersegelt werden, bei denen auch die Praxisausbildung als Manövertraining mit anschließender Prüfung absolviert werden kann. Es wird dringend empfohlen, vor Beginn der Praxisausbildung zum Sportküstenschifferschein mit anschließender Prüfung bereits Kenntnisse im praktischen Segeln (z. B. im Rahmen der Praxisausbildung zum Sportbootführerschein für Binnenschifffahrtsstraßen) zu erwerben, da diese während der Praxisausbildung vertieft und auf die Handhabung einer seegehenden Segelyacht erweitert werden. | ||||||||||||||||
Laufzeit | Alle Teilprüfungen (Theorie und Praxis) müssen innerhalb von 24 Monaten absolviert werden. Die Wiederholung einer Teilprüfung ist frühestens nach 4 Wochen möglich. |
© 2007-2024 Dr. W. Bachmann