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Allgemeine Bedingungen für Segelkurse, Seetörns und alle anderen DHH-Veranstaltungen

  1. An Lehrgängen, Seetörns oder anderen segelsportlichen Veranstaltungen des DHH sollte nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen kann.

  2. Umfang und Änderungen der Leistungen
    Mit Zahlung der im Katalog jeweils ausgewiesenen Vollpensionsgebühr ist die Ausbildung durch den DHH, die Unterkunft an der jeweiligen Yachtschule in sportlich eingerichteten Zimmern bzw. an Bord sowie die Verpflegung abgegolten. Bei den Seetörns werden die Verpflegungskosten zusätzlich über eine Umlage erhoben (Näheres s. Programmausschreibung). Externe Unterbringung und Verpflegung sind -außer bei Seetörns- ebenfalls möglich, die vom Teilnehmer in diesem Fall zu entrichtende Kursgebühr lt. Katalog beinhaltet ausschließlich die Ausbildung seitens DHH. Die An- und Abreise zum Kurs bzw. Seetörn ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs des DHH. Bei allen Flug- und Gruppenreisen, auch wenn sie den Teilnehmern zusammen mit der Lehrgangsoder Törngebühr berechnet werden, tritt der DHH nur als Vermittler auf. Leistungsträger ist ausnahmslos die jeweilige Flug- oder sonstige Transportgesellschaft. Änderungen (bezüglich der Flugpreise) bleiben vorbehalten. Im übrigen ergeben sich die vertraglichen Leistungen aus dem Prospekt und aus den Angaben in der Bestätigung. Der DHH behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Teilnehmer alsbald - ggf. auch durch Veröffentlichung in der Verbandszeitschrift des DHH - informiert wird. Der DHH ist darüber hinaus jederzeit berechtigt Seetörns und Lehrgänge mit anderen als den im Prospekt oder der Teilnahmebestätigung genannten Schiffen durchzuführen, wenn das geplante Schiff aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung steht oder die Sicherheit der Teilnehmer oder Besatzung gefährdet wäre. Der DHH wird in einem solchen Fall den Teilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt bei notwendigen Änderungen der geplanten Reiseroute. Der DHH behält sich vor, artverwandte Kurse aus organisatorischen Gründen (z.B. bei Unterschreiten einer sinnvollen Mindestteilnehmerzahl) - ggf. auch abweichend von der Katalogausschreibung bzw. Anmeldebestätigung- kurzfristig zusammenzulegen, sofern das vertragliche Ausbildungsziel dadurch nicht beeinträchtigt wird.

  3. Mitgliedschaft
    Voraussetzung für die Teilnahme an einem Lehrgang, Seetörn oder einer anderen DHH-Veranstaltung ist die Mitgliedschaft im DHH, der dem Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) angeschlossen ist. Die Mitgliedschaft wird - sofern sie nicht besteht - mit der Anmeldung beantragt. Die Mitgliedschaft kann nur bis zum 30. November zum Ende des laufenden Jahres schriftlich gekündigt werden. Durch die Austrittserklärung wird die Verpflichtung zur Beitragszahlung für das laufende Jahr nicht berührt. Jedes DHH-Mitglied ist zur Teilnahme an sämtlichen DSV Regatten und Fahrtenwettbewerben berechtigt, sofern es im Besitz der erforderlichen Führerscheine ist und der DHH Regatta-Gruppe angehört. Ein zusätzlicher Beitrag für die Regatta-Gruppe wird z.Zt. nicht erhoben. Bootseigner können außerdem den Standerschein des DHH erwerben. Jedes Mitglied erhält kostenlos unsere Verbandszeitschrift »DER BLAUE PETER«.

  4. Prüfungen und Führerscheine
    Die Lehrgänge werden nach der Führerscheinvorschrift des DSV durchgeführt und enden mit der vorhergesehenen Prüfung, die von der zuständigen DSV-Prüfungskommission abgenommen wird. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn der Teilnehmer alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt und die Prüfungs- und Führerscheingebühr bezahlt hat, die vom DSV zusätzlich zur DHH-Lehrgangsgebühr berechnet wird. Entsprechendes gilt für die Prüfungen zum Amtlichen Sportbootführerschein See.

  5. Haftung, Versicherung und Verjährung
    Bei den Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Es wird daher der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen. Geld und Wertgegenstände können zur gesonderten Aufbewahrung in der Yachtschule abgegeben werden und sind dann in angemessenem Umfang gegen Feuer und Einbruchdiebstahl versichert. Im übrigen besteht in der Yachtschule und an Bord hierfür kein Versicherungsschutz. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen den DHH - gleich aus welchem Rechtsgrunde - sind der Höhe nach auf die 3-fache Lehrgangs- oder Törngebühr beschränkt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des DHH oder seiner Mitarbeiter. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Monate und beginnt mit dem anspruchsbegründeten Ereignis. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche ist erst zulässig, wenn ein schriftlicher Vermittlungsvorschlag des Ältestenrats des DHH abgelehnt worden ist. Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.

  6. Zahlungsbedingungen
    Die Lehrgangs- oder Törngebühr ist wie folgt fällig:
    a) 30 % der Gebühr 14 Tage nach Anmeldebestätigung/Rechnungsdatum;
    b) Restbetrag bis spätestens 60 Tage vor Lehrgangs- bzw. Seetörnbeginn;
    c) bei Anmeldung innerhalb von 60 Tagen vor Lehrgangs- oder Seetörnbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

  7. Rücktritt
    a) durch den DHH:
    Der DHH ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Lehrganges bzw. Seetörns zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren: Derartige Umstände sind insbesondere: Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl, mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Törnschiffes oder eines geeigneten Ersatzschiffes, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse. Bei Rücktritt des DHH aus einem der vorgenannten Gründe erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen den DHH, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.
    b) durch den Teilnehmer:
    Bei Rücktritt von der Anmeldung durch den Teilnehmer muss dieser dem DHH eine pauschalierte Entschädigung (Stornopauschale) zahlen, die nach Leistung und Rücktrittszeitpunkt variiert und dem nachstehend genannten Prozentsatz der vereinbarten Teilnehmergebühr entspricht, jedoch mindestens Euro 25,– beträgt:

              

bei Rücktritt 

Segel-Lehrgang 

europ. Segeltörn 

Karibik/Atlantik-
Seetörn/-Regatten
u. sonst. außereurop. Veranstaltungen 

 

         

...bis 90 Tage vor Beginn

€ 25,00

€ 25,00 

€ 25,00 

 

...89 bis 45 Tage vor Beginn 

€ 25,00 

10% 

25% 

 

...44 bis 30 Tage vor Beginn

10%

10% 

50% 

 

...29 bis 15 Tage vor Beginn 

60% 

60%

90%

 

ab 14 Tage vor Beginn sowie bei Nichterscheinen oder Abbruch

100%

100% 

100% 

 

 

Dem Teilnehmer bleibt die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass dem DHH durch den Rücktritt ein geringerer Schaden entstanden ist. Der DHH empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung.

  1. Sonstiges
    Die Teilnehmerdaten werden beim DHH unter Beachtung der Auflagen des Datenschutzgesetzes gespeichert. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder des Vertrages.



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